9.8. MarketingFabrik erstellt für jeden Auftrag ein individuelles Design. Typische Gestaltungsstile (z. B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. Fotos), oder verschiedenste Programmiercodes werden aber zwangsläufig immer wieder von MarketingFabrik für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von MarketingFabrik (bzw. dessen Grafikern und / oder Programmierern erstellten Grafiken und Programmcodes – ausdrücklich keine Exclusivrechte erwerben kann.
9.9. Die für die Gestaltung und Programmierung eingesetzten Elemente, Grafiken und Programmcodes werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Sammlungen bekannter Agenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für den Auftrag seitens MarketingFabrik eingesetzten Grafiken oder Programmcodes auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber MarketingFabrik erhoben werden. Außerdem behält sich MarketingFabrik das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch exklusives Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr extra vom Auftraggeber vergütet werden. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.
10 Vergütung
10.1. Die Vergütung für die erbrachte Dienstleistungen sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Angebotes von MarketingFabrik. Wurden keine Vereinbarungen getroffen, so erfolgt die Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD – neueste Fassung).
10.2. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
10.3. Werden die Entwürfe bzw. Programmcodes erneut oder in größerem Umfang genutzt, als ursprünglich vorgesehen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
10.4. Werden die Entwürfe und Programmcodes in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
10.5. Die Vergütung ist nach Abnahme des Entwurfes des Gesamtkonzeptes fällig. MarketingFabrik stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
11 Abnahme
11.1. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel geht man von einer Arbeitswoche, d. h. 5 Werktagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme nach Mahnung durch MarketingFabrik – auch nach max. 10 Werktagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Eine Nichtabnahme des Drittentwurfes, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung d. h. MarketingFabrik behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
11.2. Bei Zahlungsverzug kann MarketingFabrik Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nach zu weisen.
11.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
12 Zahlungsbedingungen
Die Vereinbarte Vergütung ist entsprechend der Grundlage des schriftlichen Angebotes, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
13 Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen, Skizzen, Reinzeichnungen und Programmcodes werden nur die Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
14 Gewährleistung, Mängel
14.1. MarketingFabrik verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch MarketingFabrik überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln
14.2. MarketingFabrik verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.
14.3. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung(z. B. Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatz geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Falle der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
14.4. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei MarketingFabrik geltend zu machen. Danach gilt das Werk als Mängelfrei angenommen.
15 Haftungsbeschränkung
15.1. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet MarketingFabrik bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
15.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
16 Digitale Daten
16.1. MarketingFabrik ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts oder Programmcodes die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z. B. Originaldateien) ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
16.2. Hat MarketingFabrik dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch MarketingFabrik geändert werden.
16.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online sowie offline trägt der Auftraggeber
17 Digitale Daten
17.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass MarketingFabrik die für sich erstellten Grafiken, Webseiten, Programmcodes etc. bei Bedarf als „Referenz“ in MarketingFabriks öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemittel als Nachweis MarketingFabriks Arbeiten verwenden darf. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL in MarketingFabriks ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf.
17.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine MarketingFabrik im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und sie werden ausdrücklich nicht an Dritte weitergegeben.
17.3. Für den Fall, das der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von MarketingFabrik als Gerichtsstand vereinbart.
17.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.5. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
Stand Augsburg 2023