AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) – MarketingFabrik

Diese AGB gelten für alle zwischen MarketingFabrik und deren Auftraggebern abgeschlossenen Verträge. Die AGB sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Mit Erteilung des ersten Auftrages erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit der AGB an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner AGB, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

1 Vertragsabschluss

1.1. Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder per E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB von MarketingFabrik angenommen.
1.2. Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per Brief.

2 Terminabsprachen

2.1. Frist und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen

3 Verbindlichkeit einer Bestellung

3.1. Für einen online per Bestellformular oder Anfrage per E-Mail vom Auftraggeber erstellten Designauftrag an MarketingFabrik, wird dem Auftraggeber per E-Mail oder per Brief eine Bestätigung zugesendet. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an MarketingFabrik auf dem Postweg zuzusenden. Mit der Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d. h. für die Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.

4 Auftragsablauf und Garantievereinbarung

4.1. Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt MarketingFabrik die Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Terminvereinbarung: innerhalb von max. 20 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden per Screenshots oder Ausdrucken an den Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt.
4.2. Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.
4.3. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfes, zweimal Änderungen / Nachbesserungen verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erst- bzw. Zweitentwurfes) ein kostenloses Drittmuster fordern. Diese Rechte garantiert MarketingFabrik. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwandes auf Stundenbasis (80,- EURO netto)

5 Fremdleistungen

5.1. MarketingFabrik ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet MarketingFabrik hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen
5.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von MarketingFabrik abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet MarketingFabrik im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1. Der Auftraggeber legt MarketingFabrik vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2. Soll MarketingFabrik die Produktionsüberwachung durchführen, schließt MarketingFabrik und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt MarketingFabrik die Produktionsüberwachung durch, wird nach eigenem Ermessen entschieden und entsprechende Anweisungen gegeben.
6.3. Von allen Vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber MarketingFabrik zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

7 Pflichten und Haftung des Auftragsgebers

7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafik-Design Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- & Copyrightrechte zu überprüfen und notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür ein zu holen.
7.2. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyrightverletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen, trägt allein der Auftraggeber.
7.3. Der Auftraggeber stellt MarketingFabrik von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen MarketingFabrik stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsvervolgung.

8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des Auftrages besteht für MarketingFabrik Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann MarketingFabrik eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

9 Urheberrecht

9.1. Jeder MarketingFabrik erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerksvertrag dar, der auf Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
9.2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen, Programmierungen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit steht MarketingFabrik (bzw. dem entsprechend im Auftrag von MarketingFabrik tätig gewordenen Grafikern und Programmierern) insbesondere die Urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.
9.3. Die Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmcodes & Skizzen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von MarketingFabrik (bzw. des entsprechend im Auftrag von MarketingFabrik tätig gewordenen Grafikers bzw. Programmierers) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch in Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
9.4. MarketingFabrik (bzw. im Auftrag von MarketingFabrik tätig gewordenen Grafiker und / oder Programmierer) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und MarketingFabrik.
9.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
9.6. MarketingFabrik hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen oder auf Websites (z. B. Impressum der Website, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt MarketingFabrik zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD, neueste Fassung). Sofern MarketingFabrik allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet MarketingFabrik stillschweigend auf dieses Recht und etwaige Schadenersatzansprüche.

9.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner bevollmächtigten Mitarbeiter und Beauftragten, haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturhebrrecht.

9.8. MarketingFabrik erstellt für jeden Auftrag ein individuelles Design. Typische Gestaltungsstile (z. B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. Fotos), oder verschiedenste Programmiercodes werden aber zwangsläufig immer wieder von MarketingFabrik für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von MarketingFabrik (bzw. dessen Grafikern und / oder Programmierern erstellten Grafiken und Programmcodes – ausdrücklich keine Exclusivrechte erwerben kann.
9.9. Die für die Gestaltung und Programmierung eingesetzten Elemente, Grafiken und Programmcodes werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Sammlungen bekannter Agenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für den Auftrag seitens MarketingFabrik eingesetzten Grafiken oder Programmcodes auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber MarketingFabrik erhoben werden. Außerdem behält sich MarketingFabrik das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch exklusives Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr extra vom Auftraggeber vergütet werden. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.

10 Vergütung

10.1. Die Vergütung für die erbrachte Dienstleistungen sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Angebotes von MarketingFabrik. Wurden keine Vereinbarungen getroffen, so erfolgt die Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD – neueste Fassung).
10.2. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
10.3. Werden die Entwürfe bzw. Programmcodes erneut oder in größerem Umfang genutzt, als ursprünglich vorgesehen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
10.4. Werden die Entwürfe und Programmcodes in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
10.5. Die Vergütung ist nach Abnahme des Entwurfes des Gesamtkonzeptes fällig. MarketingFabrik stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

11 Abnahme

11.1. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel geht man von einer Arbeitswoche, d. h. 5 Werktagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme nach Mahnung durch MarketingFabrik – auch nach max. 10 Werktagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Eine Nichtabnahme des Drittentwurfes, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung d. h. MarketingFabrik behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
11.2. Bei Zahlungsverzug kann MarketingFabrik Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nach zu weisen.
11.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

12 Zahlungsbedingungen

Die Vereinbarte Vergütung ist entsprechend der Grundlage des schriftlichen Angebotes, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

13 Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen, Skizzen, Reinzeichnungen und Programmcodes werden nur die Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

14 Gewährleistung, Mängel

14.1. MarketingFabrik verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch MarketingFabrik überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln
14.2. MarketingFabrik verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.
14.3. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung(z. B. Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatz geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Falle der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
14.4. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei MarketingFabrik geltend zu machen. Danach gilt das Werk als Mängelfrei angenommen.

15 Haftungsbeschränkung

15.1. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet MarketingFabrik bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
15.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

16 Digitale Daten

16.1. MarketingFabrik ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts oder Programmcodes die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z. B. Originaldateien) ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
16.2. Hat MarketingFabrik dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch MarketingFabrik geändert werden.
16.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online sowie offline trägt der Auftraggeber

17 Digitale Daten

17.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass MarketingFabrik die für sich erstellten Grafiken, Webseiten, Programmcodes etc. bei Bedarf als „Referenz“ in MarketingFabriks öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemittel als Nachweis MarketingFabriks Arbeiten verwenden darf. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL in MarketingFabriks ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf.
17.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine MarketingFabrik im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und sie werden ausdrücklich nicht an Dritte weitergegeben.
17.3. Für den Fall, das der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von MarketingFabrik als Gerichtsstand vereinbart.
17.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.5. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

Stand Augsburg 2023